FERIEN


Beurlaubungen vor den Ferien

 

Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung vor den Ferien in der Regel nicht genehmigt wird. Die Ferienregelungen sind langfristig festgelegt. Laut des Kultusministeriums gilt eine Beurlaubung vor den Ferien als Ferienverlängerung und diese wird durch die Schulleitung nicht genehmigt.

 

Sonstige Beurlaubungen bis zu 2 Tagen kann die Klassenleitung, über 2 Tage die Schulleitung aus genannten wichtigen Gründen genehmigen.


Hier finden Sie die Ferientermine der Stadt Mannheim 20_21.

Download
Ferienplan bis 2027-2028
Ferienplan 2023-24 bis 2027-28.pdf
Adobe Acrobat Dokument 41.1 KB