Beurlaubungen vor den Ferien
Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung vor den Ferien in der Regel nicht genehmigt wird. Die Ferienregelungen sind langfristig festgelegt. Laut des Kultusministeriums gilt eine Beurlaubung vor
den Ferien als Ferienverlängerung und diese wird durch die Schulleitung nicht genehmigt.
Sonstige Beurlaubungen bis zu 2 Tagen kann die Klassenleitung, über 2 Tage die Schulleitung aus genannten wichtigen Gründen genehmigen.
Hier finden Sie die Ferientermine der Stadt Mannheim 20_21.